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Das Fachzeichen

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Die Berechtigung zum Führen des Verbandszeichens (Fachzeichen) kann von allen im Bundesgebiet ansässigen Bestattungsunternehmen erworben werden.

Persönliche Voraussetzungen sind:

1. Nachweis der für die selbständige Ausübung des Bestattungsgewerbes notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Ablegung der Bestatterprüfung vor einem Prüfungsausschuss des Bundesverbandes bzw. der entsprechenden Fortbildungsprüfung vor der Handwerkskammer nach §42 HWO.

2. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Der Nachweis gilt als erbracht, sofern der Bewerber die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt, keine entehrende Bestrafung erlitten hat, sich in geordneten Lebensverhältnissen befindet und keine sonstigen Tatsachen vorliegen, welche die persönliche Unzuverlässigkeit in Bezug auf diese Tätigkeit dartun.

Informationen zum Bundesverband Bestattungsgewerbe: www.bestatter.de

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