Title: So können Sie Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben
Published: 18. Dezember 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# So können Sie Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben

 Veröffentlicht am 18. Dezember 20207. Februar 2024

Eine Beerdigung ist mit hohen Kosten verbunden, die einige Menschen in finanzielle
Nöte bringen können. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH klären Sie, als [Bestatter in Hannover](https://www.garvens-bestattungswesen.de/)
darüber auf, in welchen Fällen Sie gewisse **Kosten der Beerdigung steuerlich absetzen**
können und was beim Angeben in der Steuererklärung zu beachten ist. Die Beratung
erfolgt ohne Gewähr.

## **Wer kann die Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben?**

Damit Sie die Kosten für die Beerdigung in der Steuererklärung angeben können, sind
einige Bedingungen zu erfüllen. So müssen die **Ausgaben** zum einen **von Ihnen
selbst getragen **werden und zum anderen **höher als der** **Nachlass** des Verstorbenen
sein. Außerdem können Sie die Kosten lediglich absetzen, wenn Sie diese entweder
aus rechtlichen Gründen übernehmen mussten oder wenn Sie die Beerdigung aus sittlichen
Gründen freiwillig finanziert** **haben.

Erfüllen Sie alle Bedingungen, können Sie die Ausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung
geltend machen. Dort geben Sie diese als **außergewöhnliche Belastung** an. Die **
zumutbare Eigenbelastung** wird hiervon allerdings wieder abgezogen. Wie hoch diese
Eigenbelastung ist, die der Gesetzgeber als zumutbar ansieht, hängt davon ab, wie
viel Einkommen Sie regelmäßig erhalten und ob Sie unterhaltspflichtig gegenüber 
anderen Personen sind. Je niedriger **Ihr Einkommen** ist und je höher Ihre Unterhaltspflichten
sind, desto geringer sind die zumutbaren Kosten.

![Weißes Kreuz als Symbol für Beerdigungskosten](https://www.garvens-bestattungswesen.
de/wp-content/uploads/sites/5098/2020/12/steuern-blog-hannover-1024x320.jpg)

©adobeStock/Jamrooferpix

## **Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?**

Sie können **nicht alle Ausgaben** steuerlich absetzen. Mögliche Ausgaben für die
Bewirtung der Gäste, für die Anschaffung von Trauerkleidung oder auch für die Reisekosten
von Angehörigen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Anders sieht es bei den folgenden
Posten aus:

 * Überführung des Verstorbenen
 * Weitere notwendige Gebühren, zum Beispiel für die Sterbeurkunde
 * Grabstätte
 * Ärztehonorar für die Leichenschau
 * Trauerredner
 * Sargträger
 * Notarkosten
 * Gerichtskosten

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie alle **Belege** **aufbewahren**, die im Rahmen der
Beerdigung anfallen. Diese Quittungen helfen Ihnen später, nachzuweisen, dass die
Kosten tatsächlich entstanden sind. Damit keine Belege verloren gehen, sollten Sie
Nachweise stets nur **als** **Kopie einreichen** und die Originale sicher aufbewahren.

## **Was ist beim Angeben der Kosten zu beachten?**

Zunächst ist wichtig, dass Sie lediglich die Kosten angeben, die Sie auch absetzen
können. Beachten Sie außerdem, dass das Finanzamt die Ausgaben nur in **angemessener
Höhe anerkennt**. Als Grenze gelten hier **7.500 Euro**. Kosten für die Beerdigung,
die den Wert des Nachlasses um bis zu dieser Grenze übersteigen, werden somit in
der Regel anerkannt.

Geben Sie die Aufwendungen in der Steuererklärung so genau wie möglich an, damit
Ihre Angaben gut nachvollziehbar sind und es zu keinen Schwierigkeiten kommt. Zudem
ist hierbei zu berücksichtigen, dass eine möglicherweise zuvor abgeschlossene **
Sterbegeldversicherung**, die einen Teil der Auslagen deckt, die **anzugebenden 
Kosten senkt**. Sie werden sehen, dass die Angabe in der Steuererklärung gar nicht
so kompliziert ist: Zuerst rechnen Sie alle relevanten Ausgaben zusammen. Anschließend
ziehen Sie Leistungen der Sterbegeldversicherung, den Nachlass oder auch das erhaltene
Geld vom Sozialamt ab. Bleiben Ausgaben übrig, die Sie als Hinterbliebener getragen
haben, tragen Sie diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein.
Im besten Fall erhalten Sie kurze Zeit später eine **Rückerstattung vom Finanzamt**.

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[Anonyme Bestattung: Gründe und Arten](https://www.garvens-bestattungswesen.de/blog/anonyme-bestattung-gruende-und-arten/)

[Letzte Ruhestätte – so wählen Sie den passenden Sarg](https://www.garvens-bestattungswesen.de/blog/letzte-ruhestaette-so-waehlen-sie-den-passenden-sarg/)