Title: Sargpflicht
Author: RegioHelden
Published: 27. Februar 2020
Last modified: 20. März 2026

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# Sargpflicht in Deutschland: Was das Gesetz vorschreibt

Haben Sie Fragen zur Sargpflicht? Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten: Tel.:
[0511 - 393 939](https://www.garvens-bestattungswesen.de/sargpflicht/+49511393939?output_format=md)

Das Gesetz reicht bis in den Tod hinein, denn noch bis vor Kurzem bestand in Deutschland
in allen Bundesländern ohne Ausnahme Sargpflicht. Nach wie vor entscheiden sich 
viele Deutsche für die klassische [Erdbestattung](https://www.garvens-bestattungswesen.de/erdbestattung/),
die** traditionell und gesetzlich verpflichtend** in einem Sarg erfolgt. Und auch
auf andere Bestattungsarten wirkt sich die Sargpflicht aus, denn auch für die Einäscherung
ist ein Sarg erforderlich.

Neben der Sargpflicht besteht bei Erdbestattungen in allen deutschen Bundesländern
auch eine sogenannte **Friedhofspflicht**. Verstorbene dürfen daher nur auf einer
Fläche begraben werden, die offiziell als Friedhof ausgewiesen ist. Da in zunehmendem
Maße auch alternative Bestattungsformen gewählt werden, gibt es mittlerweile **Wald-
oder Meergebiete**, die als Friedhof ausgewiesen sind.

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## Warum gibt es eine Sargpflicht in Deutschland?

[Warum die Sargpflicht](https://www.garvens-bestattungswesen.de/warum-gilt-in-deutschland-die-sargpflicht/)
in Deutschland existiert, ist** historisch und rechtlich verankert **und in den 
Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Sie dient dazu, einen würdevollen,
geordneten und hygienisch einwandfreien Umgang mit Verstorbenen sicherzustellen.

Ein zentraler Aspekt ist der **Schutz der Menschenwürde**. Der Sarg bewahrt den 
Verstorbenen vor äußeren Einflüssen und gewährleistet eine pietätvolle Behandlung.
Gleichzeitig erfüllt er hygienische und organisatorische Funktionen, da er den Transport
erleichtert, **geregelte Abläufe auf Friedhöfen** und in Krematorien ermöglicht 
und einheitliche Standards für alle Beteiligten schafft.

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## Unterschiede der Sargpflicht in den Bundesländern 

Jedes Bundesland hat ein **eigenes Bestattungsgesetz**. Aus Rücksicht auf kulturelle
Besonderheiten islamischer Mitbürger beginnen sich Veränderungen innerhalb dieser
Gesetze zu zeigen. Der Islam schreibt vor, dass Verstorbene nur in ein **Leichentuch
gewickelt **werden und die Beerdigung direkt in der Erde und ohne Sarg erfolgt. 
Eine [Feuerbestattung](https://www.garvens-bestattungswesen.de/feuerbestattung/)
kommt für die Gläubigen nicht infrage.

### Wo wurde die Sargpflicht aufgehoben? 

Die Landesgesetzgebung nimmt **Rücksicht auf diese Traditionen** und beginnt sich
anzupassen. Lediglich in [Sachsen und Sachsen-Anhalt](https://www.aeternitas.de/verein/presse/pressemitteilungen/detail/nur-noch-zwei-bundeslaender-mit-ausnahmsloser-sargpflicht)
besteht weiterhin eine Sargpflicht (Stand 2025). Doch auch hier ist eine Gesetzesänderung
weiterhin im Gespräch.

Alle anderen Bundesländer erteilen mittlerweile die Genehmigung für Erdbestattungen
im Leichentuch, sofern ein **extra ausgewiesenes Grabfeld** vorhanden ist. Diese
speziell hergerichteten Grabstellen gibt es nicht überall, sodass die Beerdigung
unter Umständen durch einen Bestatter in einem anderen Ort vorgenommen werden muss.
Wird der Verstorbene an diesen Bestattungsort überführt, muss auf dem Weg dorthin
die Sargpflicht eingehalten werden.

### Sargpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Sargpflicht **Teil des Bestattungsrechts**, das im Gesetz
über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen_ _([BestattG](https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/gesundheit/bestattungsgesetz/bestattungsgesetz-14144.html))
geregelt ist. Dieses Landesgesetz legt die grundlegenden Rahmenbedingungen für den
Umgang mit Verstorbenen, die Bestattungsarten sowie die **Bestattungspflicht und
Friedhofszuweisung** fest. Die Vorschriften sind im BestattG in der jeweils geltenden
Fassung festgeschrieben und wurden zuletzt unter anderem durch Änderungen im Jahr
2018 angepasst.

Grundsätzlich ist eine Bestattung im Sarg vorgeschrieben. Wie auch in einigen anderen
Bundesländern berücksichtigt das niedersächsische Bestattungsrecht **religiöse Besonderheiten**.
Unter bestimmten Voraussetzungen können **Ausnahmen von der Sargpflicht** genehmigt
werden, etwa bei religiös begründeten Bestattungen im Leichentuch. Voraussetzung
ist in der Regel, dass die hygienischen Anforderungen eingehalten werden und ein
entsprechend ausgewiesenes Grabfeld zur Verfügung steht.

Wir beraten Sie zu den Regelungen in Niedersachsen und den angrenzenden Regionen
Tel.: [0511 - 393 939](https://www.garvens-bestattungswesen.de/sargpflicht/+49511393939?output_format=md)

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## Welche Bestattungsarten von der Sargpflicht betroffen sind

Die Sargpflicht betrifft in Deutschland **nahezu alle Bestattungsarten**, entweder
direkt oder indirekt. **Erdbestattungen** erfolgen grundsätzlich im Sarg, sofern
keine gesetzlich zugelassene Ausnahme greift. Auch bei der **Feuerbestattung** besteht
Sargpflicht, da der Verstorbene in einem speziellen Kremationssarg eingeäschert 
wird.

Darüber hinaus sind auch **alternative Bestattungsformen** von der Sargpflicht betroffen,
da sie rechtlich auf einer Feuerbestattung basieren. Dazu zählen unter anderem:

 * Seebestattungen
 * Waldbestattungen
 * Baumbestattungen

Zwar kommt bei diesen Bestattungsformen kein Sarg mehr zum Einsatz, dennoch ist 
dieser für die Einäscherung zwingend vorgeschrieben. Die Sargpflicht bildet damit
die **rechtliche Grundlage** für die meisten heutigen Bestattungsarten, selbst wenn
der Sarg nicht Teil der endgültigen Beisetzung ist.

[Unsere Preise im Überblick](https://www.garvens-bestattungswesen.de/preise/)

### Sargpflicht bei Einäscherung bei Feuerbestattung und Urnenbeisetzung 

Der menschliche Körper besteht zu über 70 Prozent aus Wasser und erfordert daher**
zusätzliches Brennmaterial**, um ihn einäschern zu können. Aus diesem Grund wird
er in einem Sarg verbrannt. Dieser Verbrennungssarg ist in seiner Ausführung **einfach
gehalten** und im Vergleich zu Särgen für eine Erdbestattung weniger stabil. Nach
der Kremierung kann die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf unterschiedliche
Weise beigesetzt werden.

Die Asche des Verstorbenen wird nach der Kremierung in eine Urne gefüllt, die auch
als **Aschekapsel **bezeichnet wird. Für die Trauerfeier kann diese in einer Schmuckurne
untergebracht werden, die individuell gestaltbar ist. Das Material muss der Beerdigung
entsprechen und diesbezügliche Auflagen erfüllen.

Bei [Seebestattungen](https://www.garvens-bestattungswesen.de/seebestattung/) gilt
beispielsweise das Gesetz, dass sich das Urnenmaterial **innerhalb weniger Stunden
auflösen** muss, nachdem die Urne dem Meer übergeben wurde. In diesem Fall kommen
Pappmaché oder Salz zum Einsatz.

Lassen Sie sich durch Ihren Bestatter beraten, um die richtige Wahl zu treffen. 
Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH in Hannover stehen Ihnen bei weiteren Fragen
gerne zur Verfügung.

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## Fristen für die Beisetzung

Neben der Sargpflicht sind auch die** **Fristen vorgeschrieben, innerhalb derer 
eine Beisetzung zu erfolgen hat. Bei Erdbestattungen gilt in allen Bundesländern
die Regel, dass die Verstorbenen** frühestens 48 Stunden** nach dem Tod beigesetzt
werden dürfen. Der Stadtstaat Hamburg bildet hierbei eine Ausnahme, indem er keine
Vorgaben macht.

Einige Bundesländer setzen außerdem eine Frist, in der das Begräbnis zu erfolgen
hat. Diese liegt in Baden-Württemberg bei **vier Tagen**, in Brandenburg und Thüringen
muss die Beisetzung innerhalb von **10 Tagen** erfolgen. In anderen Bundesländern
werden Richtzeiten angegeben, die aber nicht verpflichtend sind. Wir von Garvens
Bestattungswesen GmbH in Hannover informieren Sie gerne zu näheren Einzelheiten.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.

Tel.: [0511 - 393 939](https://www.garvens-bestattungswesen.de/sargpflicht/+49511393939?output_format=md)

E-Mail: [info@garvens-bestattungswesen.de](https://www.garvens-bestattungswesen.de/sargpflicht/info@garvens-bestattungswesen.de?output_format=md)

## Häufige Fragen zur Sargpflicht

Können Kommunen oder Friedhöfe eigene Regelungen zur Sargpflicht festlegen?

Kommunen und Friedhofsträger können ergänzende Vorschriften erlassen, etwa zur **
Gestaltung von Grabfeldern** oder zur Umsetzung gesetzlicher Ausnahmen. Die grundlegenden
Regelungen zur Sargpflicht ergeben sich jedoch aus dem jeweiligen **Landesbestattungsgesetz**.

Wer entscheidet über eine Ausnahme von der Sargpflicht?

Über Ausnahmen von der Sargpflicht entscheidet die zuständige Behörde, meist das**
Gesundheitsamt** oder die **Friedhofsverwaltung**. Die Genehmigung erfolgt im Einzelfall
und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der örtlichen Gegebenheiten.

Hat die Sargpflicht Einfluss auf die Kosten einer Bestattung?

**Ja**, die Sargpflicht kann sich auf die Kosten auswirken, da in den meisten Fällen
ein **Sarg angeschafft werden muss** – auch dann, wenn später z. B. eine Feuerbestattung
erfolgt. Bei Kremationen wird in der Regel ein einfacher Kremationssarg verwendet,
der kostengünstiger ist als ein Sarg für eine Erdbestattung.

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