Überführung von Verstorbenen: So läuft die letzte Reise ab

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist ein einschneidendes Erlebnis. Wenn dieser nicht zu Hause friedlich eingeschlafen ist, ist meist ein äußerer Einfluss wie Krankheit oder ein Unfall die Ursache. Aber auch ein Tod im eigenen Heim bedarf einiger rechtlicher Pflichten bezüglich der Überführung. Ein Bestattungs- oder Überführungsunternehmen kennt alle relevanten Schritte und begleitet Ihre angehörige Person auf ihrer letzten Reise.

Wir von der Garvens Bestattungswesen GmbH führen Bestattungen in Hannover durch. Kontaktieren Sie uns jederzeit, damit wir Ihnen durch die schwere Zeit helfen und eine würdevolle Beisetzung ermöglichen können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das macht eine Überführung aus und was dabei erlaubt ist
  3. Mögliche Dauer und Ablauf der Überführung eines Leichnams
  4. Überführung von Verstorbenen aus dem und ins Ausland

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Überführung eines Leichnams darf nur von einem Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden.
  • Sie muss in fast allen Bundesländern innerhalb von 36 Stunden erfolgen.
  • Bei Überführungen aus dem Ausland ist ein Leichenpass notwendig.
Holzsarg als Symbol für Überführung eines Verstorbenen
© tierfoto-guenzburg – stock.adobe.com

Das macht eine Überführung aus und was dabei erlaubt ist

Unter einer Überführung wird der Transport eines Leichnams verstanden. In Deutschland darf eine solche Überführung nur und ausschließlich von Bestattungs- und Überführungsunternehmen vorgenommen werden. Das Unternehmen muss mit einem für den Transport von Leichnamen ausgestatteten Wagen fahren. Jeder Leichnam muss weiterhin in einem geschlossenen Sarg transportiert werden. Dabei zählt jeglicher Transport zwischen zwei Orten als eine separate Überführung. Folgende Überführungen sind möglich:

  • Sterbeort zu Pathologie (unnatürlicher Tod)
  • Sterbeort zu Bestatter (natürlicher Tod)
  • Bestatter zu Beisetzungsort (Erdbestattung)
  • Bestatter zu Krematorium (Einäscherung)
  • Krematorium zu Beisetzungsort (Erdbestattung oder Ausstreuung Asche)

Soll eine Urne transportiert werden, ist dies ebenso nur durch einen Bestatter bzw. eine Bestatterin möglich. Jedoch kann das Gefäß auch per Post an den gewünschten Ort der Beisetzung versendet werden. In Deutschland ist es nicht erlaubt, die menschlichen Überreste zu behalten. Deshalb muss die Asche auf einem Friedhof verbleiben oder kann verstreut werden. Auch hierzu ist ein Bestattungsinstitut notwendig. Nach der Beisetzung findet eine Überführung nur aus zwei Gründen statt: eine Verlegung der Überreste oder eine Exhumierung.

Mögliche Dauer und Ablauf der Überführung eines Leichnams

Prinzipiell hat jedes Bundesland festgelegt, in welchem Zeitraum eine Überführung an ein Bestattungsunternehmen stattfinden muss. In fast allen beträgt die Dauer 36 Stunden. In Bayern und Bremen gibt es keine Vorgaben, während Sachsen mit 24 Stunden und Thüringen mit 48 Stunden vertreten ist. Jede einzelne Überführung müssen Sie als angehörige Person bezahlen. Jedoch dürfte dies bei Ihrem Verlust eine untergeordnete Rolle spielen. Bei Überführungen aus dem Ausland können allerdings vierstellige Beträge auflaufen.

Nachdem ein Mensch verstorben ist, muss dies zunächst offiziell von ärztlichem Fachpersonal bestätigt werden. Dieses muss einen natürlichen Tod bestätigen, damit eine Überführung überhaupt stattfinden darf. Danach muss das Bestattungsinstitut hinzugezogen werden. Mit der Festlegung auf durchschnittlich 36 Stunden sollen angehörige Personen die Möglichkeit erhalten, sich verabschieden zu können. Auch muss eine eventuelle Obduktion noch möglich sein. Bei einem unnatürlichen Tod erfolgt automatisch eine solche Untersuchung.

Der Bestatter bzw. die Bestatterin bereitet den Leichnam entsprechend vor und transportiert ihn zum Friedhof oder zum Krematorium. Zu jeder Zeit darf ausschließlich das Bestattungsinstitut den Leichnam transportieren.

Überführungen von Verstorbenen aus dem und ins Ausland

Mitunter tritt der Fall ein, dass ein geliebter Mensch während eines Auslandsaufenthaltes verstirbt. Oder eine Person möchte in ihrem Heimatland beigesetzt werden, in dem sie zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr wohnhaft war. Die Überführung zwischen zwei Ländern bedarf eines Mehraufwandes.

Voraussetzung ist ein sogenannter Leichenpass. Weiterhin ist bei Transporten aus dem oder ins Ausland immer ein Zinksarg notwendig, der vom Bestattungsunternehmen vor Ort verlötet wird. Durch diese neutrale Kiste darf der Sarg als Gepäckstück behandelt werden.

Eine Überführung aus dem Ausland kann mit folgenden vier Transportmitteln geschehen:

  • Auto
  • Schiff
  • Zug
  • Flugzeug

Jedoch ist bei Überführungen außerhalb Europas nur der Transport in einem Flugzeug erlaubt. Dazu ist ein spezieller Sarg notwendig, der die Druckschwankungen während des Fluges ausgleichen kann. Geschieht der Todesfall während eines Urlaubes und besteht eine Reiseversicherung, ist das Versicherungsunternehmen für die Koordination zuständig. Ansonsten müssen Sie als angehörige Person sich um die notwendigen Unterlagen bei den Behörden vor Ort kümmern. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen im Trauerfall beratend zur Seite.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert