Vorschriften für Auslands­überführungen
Wenn der Tod im Ausland eintritt – Ratschläge für Auslands­überführungen

Verstirbt ein Angehöriger im Ausland, muss eine Rücküberführung in die Wege geleitet werden. Lesen Sie hier, wie das geht. Auch wenn Familienangehörige versterben und die Beisetzung in einem anderen Land erfolgen soll, muss der Leichnam überführt werden. Diese Auslandsüberführungen unterliegen vielen Regelungen und Vorschriften, die eingehalten werden müssen.


Wie werden Verstorbene zu den Orten der Beisetzungen transportiert?

Urnen und Särge werden per Auto, Bahn oder Flugzeug überführt. Am einfachsten lässt sich eine Urnenüberführung veranlassen, die durch unser Büro in die Wege geleitet wird. Müssen Särge interkontinental mit dem Flugzeug oder auf einem Schiff überführt werden, hat sich der Sarg in ein Transportgut zu verwandeln. Dazu muss der Leichnam luftdicht in einem Metallsarg eingelötet werden, der im eigentlichen Holzsarg untergebracht wird, ohne dass er darin verrutschen kann.

Dieser Doppelsarg wird anschließend in eine neutrale Transportkiste verpackt, damit der Sarg als solcher nicht erkennbar ist und außerdem vor Transportschäden bewahrt werden kann. Einzelne Länder und Fluggesellschaften akzeptieren auch das Verhüllen des Doppelsarges, sodass die Transportkiste entfällt. Im Sarg darf ausschließlich der Leichnam transportiert werden.

Der Transport selbst wird durch internationale Speditionen abgewickelt, die sich auf Auslandsüberführungen spezialisiert haben und sich daher in den rechtlichen Bestimmungen auskennen. Bei Überführungen mit dem Flugzeug wird der Sarg zu einem festgesetzten Zeitpunkt am Flughafen angeliefert und im Bestimmungsland von einem dort ansässigen Bestatter in Empfang genommen.

Dieser wird entweder direkt durch uns von Garvens Bestattungswesen GmbH oder durch die Angehörigen des Verstorbenen beauftragt. Der Bestatter kennt die örtlichen Bestimmungen, sodass die Überführung reibungslos ablaufen kann. Beisetzungen, bei denen der Sarg von einem Land in ein anderes überführt werden muss, sind daher immer an zwei Bestatter gebunden. Die konkreten Abläufe können Sie direkt bei uns von Garvens Bestattungswesen GmbH.

Das Internationale Abkommen über die Leichenbeförderung

Am 10.2.1937 wurde das Internationale Abkommen über die Leichenbeförderung (Berliner Abkommen) beschlossen, das am 1.6.1938 in Kraft trat und derzeit 16 Mitgliedstaaten angehören. Das Abkommen legt Regeln fest, die bei Auslandsüberführungen generell einzuhalten sind.


Überführungen in das Ausland

Soll der Verstorbene für die Beerdigung mit dem Flugzeug oder Fahrzeug in das Ausland überführt werden, sind spezielle Dokumente notwendig:

  • Mehrsprachig ausgestellter Leichenpass
  • Mehrsprachige Sterbeurkunden
  • Kopie der Todesbescheinigung
  • Ärztliches Attest mit der Bestätigung, dass der Verstorbene keine gesundheitliche Gefahr darstellt

Unser Bestattungsinstitut Garvens Bestattungswesen GmbH stellt außerdem eine Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung aus. Gesetzliche Vorschriften des Ziellandes oder der Durchgangsländer können vor der Überführung eine Einbalsamierung erfordern, um den Verwesungsprozess aufzuhalten.


Überführungen aus dem Ausland

Tritt ein Todesfall während eines Auslandsaufenthaltes ein, sollte aus dem Urlaubsort Kontakt mit einem heimatlichen Bestattungsunternehmen aufgenommen werden. Dieses kümmert sich bis zur Überführung um die gewünschten Bestattungsarten und die erforderlichen Dokumente, die für die Überführung ins Heimatland notwendig sind. Dazu werden von Ihnen folgende Angaben gebraucht:

  • Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz
  • Angaben zu einer möglichen Auslandsversicherung (Versicherungsnummer), die die Überführung nach Deutschland übernimmt
  • Alle mit dem Tod in Zusammenhang stehenden Ereignisse sollten auf Deutsch oder Englisch schriftlich bestätigt und Ihnen ausgehändigt werden.

Ausstellung eines Leichenpasses

Folgende Dokumente müssen für die Erstellung eines Leichenpasses vorgelegt werden:

  • Eine ärztliche Bescheinigung, die die Todesursache angibt
  • Die Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung, die von einem Standesbeamten ausgestellt wurde und bestätigt, dass der Sterbefall beurkundet wurde
  • Eine Bestätigung durch den Bestatter, dass die Leiche vorschriftsmäßig eingesargt wurde

Ist die Todesursache ungeklärt, kann eine Überführungsgenehmigung durch die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Amtsgericht nötig sein. Anhand dieser Dokumente wird ein mehrsprachiger Leichenpass erstellt. Er enthält persönliche Daten des Verstorbenen, die Art der Beförderung, die Überführungsroute sowie den Abgangs- und den Bestimmungsort, an dem die Beerdigung durchgeführt werden soll.

Der kostenpflichtige Leichenpass wird beim zuständigen Standesamt beantragt und ausgestellt. Wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen vertrauensvoll an unser Unternehmen. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH in Hannover oder Lehrte veranlassen Auslandsüberführungen für Sie und regeln gerne die dafür notwendigen Formalitäten.