So können Sie Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben

Eine Beerdigung ist mit hohen Kosten verbunden, die einige Menschen in finanzielle Nöte bringen können. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH klären Sie, als Bestatter in Hannover darüber auf, in welchen Fällen Sie gewisse Kosten der Beerdigung steuerlich absetzen können und was beim Angeben in der Steuererklärung zu beachten ist. Die Beratung erfolgt ohne Gewähr.

Wer kann die Beerdigungskosten in der Steuererklärung angeben?

Damit Sie die Kosten für die Beerdigung in der Steuererklärung angeben können, sind einige Bedingungen zu erfüllen. So müssen die Ausgaben zum einen von Ihnen selbst getragen werden und zum anderen höher als der Nachlass des Verstorbenen sein. Außerdem können Sie die Kosten lediglich absetzen, wenn Sie diese entweder aus rechtlichen Gründen übernehmen mussten oder wenn Sie die Beerdigung aus sittlichen Gründen freiwillig finanziert haben.

Erfüllen Sie alle Bedingungen, können Sie die Ausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Dort geben Sie diese als außergewöhnliche Belastung an. Die zumutbare Eigenbelastung wird hiervon allerdings wieder abgezogen. Wie hoch diese Eigenbelastung ist, die der Gesetzgeber als zumutbar ansieht, hängt davon ab, wie viel Einkommen Sie regelmäßig erhalten und ob Sie unterhaltspflichtig gegenüber anderen Personen sind. Je niedriger Ihr Einkommen ist und je höher Ihre Unterhaltspflichten sind, desto geringer sind die zumutbaren Kosten.

Weißes Kreuz als Symbol für Beerdigungskosten

©adobeStock/Jamrooferpix

Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?

Sie können nicht alle Ausgaben steuerlich absetzen. Mögliche Ausgaben für die Bewirtung der Gäste, für die Anschaffung von Trauerkleidung oder auch für die Reisekosten von Angehörigen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Anders sieht es bei den folgenden Posten aus:

  • Überführung des Verstorbenen
  • Weitere notwendige Gebühren, zum Beispiel für die Sterbeurkunde
  • Grabstätte
  • Ärztehonorar für die Leichenschau
  • Trauerredner
  • Sargträger
  • Notarkosten
  • Gerichtskosten

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie alle Belege aufbewahren, die im Rahmen der Beerdigung anfallen. Diese Quittungen helfen Ihnen später, nachzuweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind. Damit keine Belege verloren gehen, sollten Sie Nachweise stets nur als Kopie einreichen und die Originale sicher aufbewahren.

Was ist beim Angeben der Kosten zu beachten?

Zunächst ist wichtig, dass Sie lediglich die Kosten angeben, die Sie auch absetzen können. Beachten Sie außerdem, dass das Finanzamt die Ausgaben nur in angemessener Höhe anerkennt. Als Grenze gelten hier 7.500 Euro. Kosten für die Beerdigung, die den Wert des Nachlasses um bis zu dieser Grenze übersteigen, werden somit in der Regel anerkannt.

Geben Sie die Aufwendungen in der Steuererklärung so genau wie möglich an, damit Ihre Angaben gut nachvollziehbar sind und es zu keinen Schwierigkeiten kommt. Zudem ist hierbei zu berücksichtigen, dass eine möglicherweise zuvor abgeschlossene Sterbegeldversicherung, die einen Teil der Auslagen deckt, die anzugebenden Kosten senkt. Sie werden sehen, dass die Angabe in der Steuererklärung gar nicht so kompliziert ist: Zuerst rechnen Sie alle relevanten Ausgaben zusammen. Anschließend ziehen Sie Leistungen der Sterbegeldversicherung, den Nachlass oder auch das erhaltene Geld vom Sozialamt ab. Bleiben Ausgaben übrig, die Sie als Hinterbliebener getragen haben, tragen Sie diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein. Im besten Fall erhalten Sie kurze Zeit später eine Rückerstattung vom Finanzamt.

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