Sargpflicht – das Gesetz nach dem Tod

Das Gesetz reicht bis in den Tod hinein, denn noch bis vor Kurzem bestand in Deutschland in allen Bundesländern ohne Ausnahme Sargpflicht. Ungefähr 60 Prozent aller Deutschen entscheiden sich für die klassische Erdbestattung, die traditionell in einem Sarg erfolgt. Diese gesetzliche Vorschrift wird mit Menschenwürde, hygienischen Gründen, Traditionen sowie besseren Verwesungsvoraussetzungen durch den im Sarg befindlichen Sauerstoff begründet.

Neben der Sargpflicht besteht bei Erdbestattungen in allen deutschen Bundesländern auch eine sogenannte Friedhofspflicht. Verstorbene dürfen daher nur auf einer Fläche begraben werden, die offiziell als Friedhof ausgewiesen ist. Da in zunehmendem Maße auch alternative Bestattungsformen gewählt werden, gibt es mittlerweile Wald- oder Meergebiete, die als Friedhof ausgewiesen sind.


Neue Regelungen in den Bundesländern

Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Aus Rücksicht auf kulturelle Besonderheiten islamischer Mitbürger beginnen sich Veränderungen innerhalb dieser Gesetze zu zeigen. Der Islam schreibt vor, dass Verstorbene nur in ein Leichentuch gewickelt werden und die Beerdigung direkt in der Erde und ohne Sarg erfolgt. Eine Feuerbestattung kommt für die Gläubigen nicht infrage. Die Landesgesetzgebung nimmt Rücksicht auf diese Traditionen und beginnt sich anzupassen.

Inzwischen bestehen nur noch Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Sachsen auf der Sargpflicht und lassen keine Ausnahme zu (Stand März 2018). Alle anderen Bundesländer erteilen mittlerweile die Genehmigung für Erdbestattungen im Leichentuch, sofern ein extra ausgewiesenes Grabfeld vorhanden ist. Diese speziell hergerichteten Grabstellen (eine Art Grabkammer) gibt es nicht überall, sodass die Beerdigung unter Umständen durch einen Bestatter in einem anderen Ort vorgenommen werden muss. Wird der Verstorbene an diesen Bestattungsort überführt, muss auf dem Weg dorthin die Sargpflicht eingehalten werden.


Feuerbestattung als Grundlage alternativer Bestattungsformen

Auch eine Feuerbestattung unterliegt der Sargpflicht. Bei dieser Form der Bestattung wird ein Kremationssarg verwendet, in dem der Verstorbene verbrannt wird. Der menschliche Körper besteht zu über 70 Prozent aus Wasser und erfordert daher zusätzliches Brennmaterial, um ihn einäschern zu können. Aus diesem Grund wird er in einem Sarg verbrannt. Dieser Verbrennungssarg ist in seiner Ausführung einfach gehalten und im Vergleich zu Särgen für eine Erdbestattung weniger stabil.

Nach der Kremierung kann die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden. Nur bei der Erdbestattung wird der Verstorbene ohne Verbrennung im Sarg beigesetzt. Alle anderen Bestattungsformen setzen eine Feuerbestattung voraus.


Erst der Sarg, dann die Urne

Die Asche des Verstorbenen wird nach der Kremierung in eine Urne gefüllt, die auch als Aschekapsel bezeichnet wird. Für die Trauerfeier kann diese in einer Schmuckurne untergebracht werden, die individuell gestaltbar ist. Das Material muss der Beerdigung entsprechen und diesbezügliche Auflagen erfüllen.

Bei Seebestattungen gilt beispielsweise das Gesetz, dass sich das Urnenmaterial innerhalb weniger Stunden auflösen muss, nachdem die Urne dem Meer übergeben wurde. In diesem Fall kommen Pappmaché oder Salz zum Einsatz. Lassen Sie sich durch Ihren Bestatter beraten, um die richtige Wahl zu treffen. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH in Hannover stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.


Fristen für die Beisetzung

Neben der Sargpflicht sind auch die Fristen vorgeschrieben, innerhalb derer eine Beisetzung zu erfolgen hat. Bei Erdbestattungen gilt in allen Bundesländern die Regel, dass die Verstorbenen frühestens 48 Stunden nach dem Tod beigesetzt werden dürfen. Der Stadtstaat Hamburg bildet hierbei eine Ausnahme, indem er keine Vorgaben macht.

Einige Bundesländer setzen außerdem eine Frist, in der das Begräbnis zu erfolgen hat. Diese liegt in Baden-Württemberg bei vier Tagen, in Brandenburg und Thüringen muss die Beisetzung innerhalb von 10 Tagen erfolgen. In anderen Bundesländern werden Richtzeiten angegeben, die aber nicht verpflichtend sind. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH in Hannover informieren Sie gerne zu näheren Einzelheiten.