Sargpflicht in Deutschland: Was das Gesetz vorschreibt

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Das Gesetz reicht bis in den Tod hinein, denn noch bis vor Kurzem bestand in Deutschland in allen Bundesländern ohne Ausnahme Sargpflicht. Nach wie vor entscheiden sich viele Deutsche für die klassische Erdbestattung, die traditionell und gesetzlich verpflichtend in einem Sarg erfolgt. Und auch auf andere Bestattungsarten wirkt sich die Sargpflicht aus, denn auch für die Einäscherung ist ein Sarg erforderlich.

Neben der Sargpflicht besteht bei Erdbestattungen in allen deutschen Bundesländern auch eine sogenannte Friedhofspflicht. Verstorbene dürfen daher nur auf einer Fläche begraben werden, die offiziell als Friedhof ausgewiesen ist. Da in zunehmendem Maße auch alternative Bestattungsformen gewählt werden, gibt es mittlerweile Wald- oder Meergebiete, die als Friedhof ausgewiesen sind.


Warum gibt es eine Sargpflicht in Deutschland?

Warum die Sargpflicht in Deutschland existiert, ist historisch und rechtlich verankert und in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Sie dient dazu, einen würdevollen, geordneten und hygienisch einwandfreien Umgang mit Verstorbenen sicherzustellen.

Ein zentraler Aspekt ist der Schutz der Menschenwürde. Der Sarg bewahrt den Verstorbenen vor äußeren Einflüssen und gewährleistet eine pietätvolle Behandlung. Gleichzeitig erfüllt er hygienische und organisatorische Funktionen, da er den Transport erleichtert, geregelte Abläufe auf Friedhöfen und in Krematorien ermöglicht und einheitliche Standards für alle Beteiligten schafft.


Unterschiede der Sargpflicht in den Bundesländern 

Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Aus Rücksicht auf kulturelle Besonderheiten islamischer Mitbürger beginnen sich Veränderungen innerhalb dieser Gesetze zu zeigen. Der Islam schreibt vor, dass Verstorbene nur in ein Leichentuch gewickelt werden und die Beerdigung direkt in der Erde und ohne Sarg erfolgt. Eine Feuerbestattung kommt für die Gläubigen nicht infrage.

Wo wurde die Sargpflicht aufgehoben? 

Die Landesgesetzgebung nimmt Rücksicht auf diese Traditionen und beginnt sich anzupassen. Lediglich in Sachsen und Sachsen-Anhalt besteht weiterhin eine Sargpflicht (Stand 2025). Doch auch hier ist eine Gesetzesänderung weiterhin im Gespräch.

Alle anderen Bundesländer erteilen mittlerweile die Genehmigung für Erdbestattungen im Leichentuch, sofern ein extra ausgewiesenes Grabfeld vorhanden ist. Diese speziell hergerichteten Grabstellen gibt es nicht überall, sodass die Beerdigung unter Umständen durch einen Bestatter in einem anderen Ort vorgenommen werden muss. Wird der Verstorbene an diesen Bestattungsort überführt, muss auf dem Weg dorthin die Sargpflicht eingehalten werden.

Sargpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Sargpflicht Teil des Bestattungsrechts, das im Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) geregelt ist. Dieses Landesgesetz legt die grundlegenden Rahmenbedingungen für den Umgang mit Verstorbenen, die Bestattungsarten sowie die Bestattungspflicht und Friedhofszuweisung fest. Die Vorschriften sind im BestattG in der jeweils geltenden Fassung festgeschrieben und wurden zuletzt unter anderem durch Änderungen im Jahr 2018 angepasst.


Grundsätzlich ist eine Bestattung im Sarg vorgeschrieben. Wie auch in einigen anderen Bundesländern berücksichtigt das niedersächsische Bestattungsrecht religiöse Besonderheiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen von der Sargpflicht genehmigt werden, etwa bei religiös begründeten Bestattungen im Leichentuch. Voraussetzung ist in der Regel, dass die hygienischen Anforderungen eingehalten werden und ein entsprechend ausgewiesenes Grabfeld zur Verfügung steht.

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Welche Bestattungsarten von der Sargpflicht betroffen sind

Die Sargpflicht betrifft in Deutschland nahezu alle Bestattungsarten, entweder direkt oder indirekt. Erdbestattungen erfolgen grundsätzlich im Sarg, sofern keine gesetzlich zugelassene Ausnahme greift. Auch bei der Feuerbestattung besteht Sargpflicht, da der Verstorbene in einem speziellen Kremationssarg eingeäschert wird.

Darüber hinaus sind auch alternative Bestattungsformen von der Sargpflicht betroffen, da sie rechtlich auf einer Feuerbestattung basieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Seebestattungen
  • Waldbestattungen
  • Baumbestattungen

Zwar kommt bei diesen Bestattungsformen kein Sarg mehr zum Einsatz, dennoch ist dieser für die Einäscherung zwingend vorgeschrieben. Die Sargpflicht bildet damit die rechtliche Grundlage für die meisten heutigen Bestattungsarten, selbst wenn der Sarg nicht Teil der endgültigen Beisetzung ist.

Sargpflicht bei Einäscherung bei Feuerbestattung und Urnenbeisetzung 

Der menschliche Körper besteht zu über 70 Prozent aus Wasser und erfordert daher zusätzliches Brennmaterial, um ihn einäschern zu können. Aus diesem Grund wird er in einem Sarg verbrannt. Dieser Verbrennungssarg ist in seiner Ausführung einfach gehalten und im Vergleich zu Särgen für eine Erdbestattung weniger stabil. Nach der Kremierung kann die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden.

Die Asche des Verstorbenen wird nach der Kremierung in eine Urne gefüllt, die auch als Aschekapsel bezeichnet wird. Für die Trauerfeier kann diese in einer Schmuckurne untergebracht werden, die individuell gestaltbar ist. Das Material muss der Beerdigung entsprechen und diesbezügliche Auflagen erfüllen.

Bei Seebestattungen gilt beispielsweise das Gesetz, dass sich das Urnenmaterial innerhalb weniger Stunden auflösen muss, nachdem die Urne dem Meer übergeben wurde. In diesem Fall kommen Pappmaché oder Salz zum Einsatz.

Lassen Sie sich durch Ihren Bestatter beraten, um die richtige Wahl zu treffen. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH in Hannover stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.


Fristen für die Beisetzung

Neben der Sargpflicht sind auch die Fristen vorgeschrieben, innerhalb derer eine Beisetzung zu erfolgen hat. Bei Erdbestattungen gilt in allen Bundesländern die Regel, dass die Verstorbenen frühestens 48 Stunden nach dem Tod beigesetzt werden dürfen. Der Stadtstaat Hamburg bildet hierbei eine Ausnahme, indem er keine Vorgaben macht.

Einige Bundesländer setzen außerdem eine Frist, in der das Begräbnis zu erfolgen hat. Diese liegt in Baden-Württemberg bei vier Tagen, in Brandenburg und Thüringen muss die Beisetzung innerhalb von 10 Tagen erfolgen. In anderen Bundesländern werden Richtzeiten angegeben, die aber nicht verpflichtend sind. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH in Hannover informieren Sie gerne zu näheren Einzelheiten.

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Häufige Fragen zur Sargpflicht

Können Kommunen oder Friedhöfe eigene Regelungen zur Sargpflicht festlegen?

Kommunen und Friedhofsträger können ergänzende Vorschriften erlassen, etwa zur Gestaltung von Grabfeldern oder zur Umsetzung gesetzlicher Ausnahmen. Die grundlegenden Regelungen zur Sargpflicht ergeben sich jedoch aus dem jeweiligen Landesbestattungsgesetz.

Wer entscheidet über eine Ausnahme von der Sargpflicht?

Über Ausnahmen von der Sargpflicht entscheidet die zuständige Behörde, meist das Gesundheitsamt oder die Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung erfolgt im Einzelfall und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der örtlichen Gegebenheiten.

Hat die Sargpflicht Einfluss auf die Kosten einer Bestattung?

Ja, die Sargpflicht kann sich auf die Kosten auswirken, da in den meisten Fällen ein Sarg angeschafft werden muss – auch dann, wenn später z. B. eine Feuerbestattung erfolgt. Bei Kremationen wird in der Regel ein einfacher Kremationssarg verwendet, der kostengünstiger ist als ein Sarg für eine Erdbestattung.

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