Sargpflicht – was hinter der Regelung steckt

Die Bestattungskultur in Deutschland umfasst gegenwärtig neben dem Friedhofszwang auch die Sargpflicht. Selbst bei einer Feuerbestattung treten diese beiden Gesetze in Kraft. Warum das so ist und was das genau zu bedeuten hat, erklären wir von Garvens Bestattungswesen GmbH, Ihrem Bestatter in Hannover, im Folgenden. 

Sargpflicht: die Regelungen in Deutschland 

In Deutschland ist die Bestattungskultur in den Landesbestattungsgesetzen geregelt, also den einzelnen Bundesländern überlassen. Grundsätzlich gilt überall der Friedhofszwang. Das bedeutet, dass Menschen nur an einem Ort bestattet werden dürfen, welcher als Friedhof ausgezeichnet ist. Anders ist es hingegen bei der Sargpflicht, denn diese ist in einigen Bundesländern durch Ausnahmeregelungen liberalisiert worden. Sie besagt, dass jede verstorbene Person in einem Sarg entweder beerdigt oder eingeäschert werden muss. Zuletzt hat Bayern die Regelung nach einer jahrelangen Debatte eingeschränkt, während beispielsweise in Niedersachsen der Sarg schon seit 2005 in Ausnahmefällen keine Pflicht mehr ist.

Blumen auf Sarg als Symbol für die Sargpflicht
© Robert Hoetink – stock.adobe.com

Das Für und Wider der Sargpflicht

In Deutschland werden besonders die folgenden Punkte als Argumentation für die Sargpflicht hervorgehoben: 

  • Tradition
  • Hygiene
  • Menschenwürde

Diese können jedoch auch logisch widerlegt werden. Geschichtlich gesehen findet man schon im 16. Jahrhundert Hinweise auf eine Bestattung in einem Holzsarg. Jahrhunderte lang konnte sich jedoch nur die gehobene Schicht eine Beerdigung dieser Art leisten. Laut Überlieferung wurde selbst Jesus nicht in einem Sarg beigesetzt.

24 Stunden nach dem Tod eines geliebten Menschen kann es zum Austritt von Körperflüssigkeiten kommen. Es wurde angenommen, dass der Austritt dieser Sekrete in die Natur durch einen Sarg verhindert werden kann. Jedoch ist mittlerweile bewiesen, dass auch ein Leichentuch dafür ausreichend sein kann.

Als ein Argument für die Sargpflicht wird oftmals die Menschenwürde genannt. Jedoch liegt in der Erfüllung der Wünsche der Verstorbenen kein Widerspruch zur Menschenwürde. Wenn es das Anliegen der verstorbenen Person ist, in einem Leichentuch anstelle eines Sarges beigesetzt zu werden, dann sollte dies auch akzeptiert werden können.

Besonders für muslimische Bürger und Bürgerinnen in Deutschland stellt die Sargpflicht ein Problem und einen Eingriff in das Recht ihre Traditionen und Religion frei auszuüben dar. Denn im Islam ist es vorgesehen, dass Verstorbene in einem Leichentuch zu Grabe gelegt werden. Mit der herrschenden Regelung ist die traditionelle Beisetzung nicht umsetzbar und viele Muslime und Muslima lassen ihre verstorbenen Angehörigen sogar in ihr Heimatland überführen, um sie dort nach ihrem Glauben zu beerdigen. 

Keine Sargpflicht in Niedersachsen – ein Zeichen der Integration

Seit 2005 setzt auch Niedersachsen mit dem Aufheben der Sargpflicht in Ausnahmefällen nicht nur ein Zeichen der Integration, sondern auch der Akzeptanz. Es ist erlaubt, Verstorbene „aus religiösen und weltanschaulichen Gründen“ in einem Leichentuch zu bestatten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes folgte dem Beispiel Nordrhein-Westfalens, das bereits 2003 diesen Schritt ging. Somit gehört auch Niedersachsen zur Mehrheit der Bundesländer in Deutschland mit eingeschränkter  Sargpflicht. Allein Sachsen und Sachsen-Anhalt beharren immer noch ausnahmslos auf die Sargpflicht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert