Was Sie bei Inlandsüberführungen zu beachten haben

Der Weg zur letzten Ruhe besteht aus mindestens zwei Überführungsfahrten. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH in Hannover erklären, was dabei passiert.


Inlandsüberführungen – im Heimatland auf dem Weg zur letzten Ruhestätte

Als Überführung wird die Fahrt bezeichnet, die der Verstorbene von seinem Sterbeort zum Krematorium oder dem Friedhof zurücklegt. Dabei führt der erste Weg meist zum Bestattungsunternehmen, das sich um die hygienische Versorgung und Kühlung des Leichnams kümmert. Eine weitere Überführung kann notwendig sein, wenn der Tote für die Abschiednahme aufgebahrt werden soll. Diese Überführungen geschehen häufig in der gleichen Stadt. Wenn der Leichnam innerhalb Deutschlands von einer Stadt zur anderen gebracht werden soll, damit dort die Beerdigung erfolgen kann, spricht man ebenfalls von einer Inlandsüberführung.

Inlandsüberführungen in einem Auto
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Jede Überführungsfahrt unterliegt Vorschriften

Normalerweise werden zwei Überführungsfahrten benötigt. Bei der ersten Fahrt wird der Verstorbene durch einen Bestatter vom Sterbeort abgeholt und in die Räumlichkeiten des Bestattungsinstitutes gebracht. Mit einer zweiten Fahrt erfolgt der Transport vom Bestattungsunternehmen zu den Örtlichkeiten, an denen die Beisetzung vorgenommen wird. Bestattungsarten, denen eine Einäscherung vorausgeht, benötigen eine zusätzliche Überführung zum Krematorium.


Zeitliche Fristen für die Überführung

Verstorbene Personen unterliegen der gesetzmäßigen Auflage, innerhalb einer festgelegten Frist vom Sterbeort abgeholt und in ein Bestattungsinstitut überführt zu werden. Dazu wird der Verstorbene eingesargt und anschließend mit einem sogenannten Überführungswagen vom Bestatter abgeholt. Im Beerdigungsinstitut findet anschließend die Totenversorgung statt und die Leiche wird bis zum Tag der Beerdigung gekühlt.

Das deutsche Bestattungsgesetz setzt konkrete Zeiträume an, in denen Inlandsüberführungen abgeschlossen sein müssen. Die allgemeinen Vorgaben werden von jedem Bundesland unterschiedlich umgesetzt. Während Thüringen 48 Stunden für die Leichenüberführung festlegt, muss der Verstorbene in Brandenburg schon nach 24 Stunden überführt sein. Alle anderen Bundesländer räumen eine Frist von 36 Stunden ein. Diese zeitlichen Angaben stellen keine zwingenden Fristen dar, sie dienen aber als Anhaltspunkt, bis wann eine Überführung realisiert sein sollte.


Wer transportiert einen Leichnam?

Das Bestattungsgesetz legt außerdem fest, dass Privatpersonen einen Leichnam weder selbst noch in Privatfahrzeugen transportieren dürfen. Die Fahrten vom Sterbeort bis zum Krematorium und dem Ort der Beerdigung, müssen von einem Bestatter oder einem Überführungsunternehmen mit einem speziell für Überführungen eingerichteten Fahrzeug ausgeführt werden. Um diesen Transport in Auftrag geben zu können, wird zuerst der Tod durch einen Arzt festgestellt. Dieser stellt auch den Totenschein aus.


Kann eine Überführung über Bundesländergrenzen hinweg durchgeführt werden?

Neben der Überführung innerhalb einer Stadt gibt es auch Inlandsüberführungen über die Bundesländergrenzen hinweg. Viele Bestattungsunternehmen sind auf diese Situation eingestellt, verfügen über einen eigenen Fuhrpark oder arbeiten mit Speditionen zusammen, die sich auf Leichenüberführungen im In- und Ausland spezialisiert haben.

Die meisten Bestatter arbeiten seit Jahren nicht mehr nur regional, sondern organisieren im Inland Überführungen über Entfernungen von hunderten Kilometer. Durch zusätzliche Filialen, die über das ganze Land verteilt sind, und mit einem gut ausgestatteten Fuhrpark ist es möglich, den Bedürfnissen der Kunden im Trauerfall gerecht zu werden. Dabei kooperieren die Unternehmen auch miteinander, da das Wohl der Angehörigen in dieser Situation an erster Stelle steht.


Wenn der Verstorbene umgebettet werden muss

Es kann vorkommen, dass der Ort der letzten Ruhestätte des Verstorbenen gewechselt werden muss. Gründe für solch eine Umbettung finden sich beispielsweise in der Umstrukturierung eines Friedhofs. Inlandsüberführungen können aber auch dann notwendig sein, wenn Angehörige plötzlich an einen weit entfernten Ort ziehen und den Verstorbenen in ihrer Nähe haben möchten. Außerdem können polizeiliche Ermittlungen dafür sorgen, dass eine Exhumierung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wird. In diesem Fall wird der bereits bestattete Leichnam ausgegraben, um eventuelle Spuren am Körper der Leiche sichern zu können.

Wenden Sie sich bei Fragen zu Inlandsüberführungen vertrauensvoll an uns. Wir von Garvens Bestattungswesen GmbH helfen Ihnen dabei, in einer emotional schweren Zeit alle praktischen Dinge zu regeln. Wir sind Ihr Bestatter und für Sie da.