Sternenkinder: Bestattung nach einer Fehl- oder Totgeburt

Die Bestattung von Sternenkindern ist ein sensibles Thema für Angehörige. Garvens Bestattungsinstitut GmbH gewährleistet pietätvolle Abschiednahme in Hannover und Lehrte. Im folgenden Blog finden Sie Informationen zur weiteren Planung und Organisation der Bestattung.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Die Bestattung eines Sternenkindes ist für die Hinterbliebenen eine emotionale Situation. Tot geborene Kinder oder Fehlgeburten werden ab einem bestimmten Zeitpunkt auch in das Geburts- bzw. Sterberegister eingetragen. Je nach dem Zeitpunkt des Todes gibt es unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Bestattung. Dabei können Eltern inzwischen aus einer Vielzahl an möglichen Ritualen und Bestattungsverfahren wählen und so auf ihre individuelle Art Abschied nehmen.

Eltern trauern um Sternenkind
© fizkes – stock.adobe.com

Was ist ein Sternenkind?

Von Sternenkindern spricht man bei einer Fehlgeburt oder bei der Geburt verstorbener Kinder. Dabei handelt es sich nicht um eine offizielle Bezeichnung, sondern vielmehr um eine gefühlvolle Beschreibung. So sind auch „Engelskinder“ oder „Schmetterlingskinder“ ein weit verbreiteter Term. Von einer Totgeburt spricht man, wenn das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm betrug und die Geburt nach der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte. Ein Versterben vor der 24. Schwangerschaftswoche gilt als Fehlgeburt.

Ab wann gilt die Bestattungspflicht?

Bei einer Totgeburt besteht stets Bestattungspflicht nach § 30 BestattG Absatz 1. Auch bei einer Fehlgeburt kann unter Umständen Bestattungspflicht vorliegen. Bei einer Fehlgeburt liegt Bestattungspflicht dann vor, wenn das tot geborene Kind mindestens 500 Gramm wog. Bei einem Gewicht von unter 500 Gramm liegt keine gesetzlich vorgeschriebene elterliche Bestattungspflicht vor. Nach einer gesetzlichen Neuregelung 2012 können Eltern auf Wunsch aber auch Sternenkinder mit einem Gewicht unter 500 Gramm auf einem Friedhof bestatten. 

Wie können Eltern Abschied nehmen?

Eltern können ihre Sternenkinder auf dieselbe Art und Weise bestatten, wie auch andere Angehörige. Dabei gibt es grundsätzlich die Wahl zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung. Bei einer Feuerbestattung bestehen zudem folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Anonyme Feuerbestattung
  • Baumbestattung
  • Diamantbestattung
  • Luftbestattung
  • Seebestattung
  • Urnenbeisetzung

Bei einer Erdbestattung müssen auch bei Sternenkindern die gesetzlichen Vorschriften und Friedhofspflichten eingehalten werden.

Erinnerung an das Sternenkind

Eine Möglichkeit der Feuerbestattung ist die sogenannte Diamantbestattung. Dabei wird die Asche zu einem Schmuckstein, der optisch einem Diamanten ähnelt, eingeformt. Tatsächlich lassen sich so verschiedene Formen und auch Farben kreieren, wobei der Stein letztlich in Form eines Ringes, einer Kette oder auch eines Armbands eingearbeitet werden kann. Die Wartezeit liegt bei etwa 3 bis 6 Monaten. Auf Wunsch können Eltern auch Fotos des Sternenkindes anfertigen lassen. Inzwischen gibt es auf Sternenkinder spezialisierte Fotografen, die einen angemessenen Umgang in den sensiblen Momenten ermöglichen.

Planung und Organisation der Bestattung

Jeder Mensch hat eine pietätvolle Ruhestätte verdient. Garvens Beerdigungsinstitut in Hannover begleitet Sie rücksichtsvoll und kundenorientiert im Trauerfall. Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren.

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